1. Anwendungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen in vollem Umfang die Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur „DYBALLA | Print- & Digitalwerbung“, vertreten durch Jessica Dyballa und dem Kunden (im Folgenden genannt).
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ausschließlich Anwendung, sofern sie nicht durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Teil des Vertrages, selbst wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ich behalte mir als Agentur das Recht vor, nur eigene Leistungen oder von mir autorisierte Dritte zur Vertragserfüllung einzusetzen.
2. Vertragsgegenstand & Vertragsschluss
2.1 Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Werbeleistungen durch die Agentur DYBALLA Print- & Digitalwerbung, vertreten durch Frau Jessica Dyballa. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Angeboten der Agentur sowie den dazugehörigen Anlagen und Leistungsbeschreibungen. Die Angebote / der Kostenvoranschlag (KVA) der Agentur sind unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragserteilung bzw. Auftragsbestätigung des Kunden zustande. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die Grundlage des Vertrags bildet das Angebot bzw. der Kostenvoranschlag der Agentur, welches E-Mail übermittelt wird.
2.3 Vertragsänderungen, die der Kunde nach Vertragsschluss wünscht, gelten als neuer Auftrag und werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern hierdurch ein zusätzlicher Aufwand entsteht.
3. Leistungsumfang, Abnahme & Rechtliche Überprüfung
3.1 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, den dazugehörigen Anlagen, eventuellen Leistungsbeschreibungen und dem Briefing des Kunden. Bei einem mündlichen Briefing per Video-Call oder per Telefon, erstellt die Agentur einen schriftlichen Bericht über den Inhalt und übermittelt diesen innerhalb von drei Werktagen an den Kunden. Dieser Bericht wird automatisch Vertragsbestandteil, falls der Kunde nicht binnen 3 Werkstagen widerspricht.
3.2 Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Leistungen oder deren Schutzrechtsfähigkeit, wie beispielsweise die Eintragungsfähigkeit von Marken oder Designs, ist nicht Teil der vertraglichen Leistung und liegt nicht in der Verantwortung der Agentur. Ebenso übernimmt die Agentur keine Haftung für Rechtschreib- oder Grammatikfehler sowie für Inhalte, die möglicherweise politische Aussagen oder andere sensible Themen betreffen, insbesondere wenn der Kunde einen Korrekturabzug für die genannten Punkte freigegeben hat und für die finale Version keine weiteren Änderungen wünscht. Die Einhaltung rechtlicher, politischer oder gesellschaftlicher Vorgaben obliegt in vollem Umfang dem Kunden.
3.3 Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, wenn a) der Kunde diese im Rahmen des Vertragszwecks verwenden kann, b) die vollständige Erfüllung der Leistung sichergestellt ist und c) dem Kunden dadurch kein erheblicher Zusatzaufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, die Agentur übernimmt diese Kosten.
3.4 Die gestalterischen Merkmale der erbrachten Leistungen unterliegen einer essenziellen künstlerischen Freiheit, die dem Dienstleister oder Auftragnehmer im Rahmen seiner kreativen Arbeit zugesichert ist. Dies bedeutet, dass die kreative Gestaltung der Leistungen, insbesondere in Bezug auf Ästhetik, Stil und visuelle Ausdrucksweise, einem gewissen Spielraum und subjektiven Einschätzungen unterliegt, die aus der künstlerischen Expertise und individuellen Handschrift des Kreativschaffenden resultieren.
Im Rahmen des kreativen Prozesses werden dem Auftraggeber jeweils zwei grobe Designkonzeptentwürfe zur Verfügung gestellt. Diese Entwürfe dienen als Ausgangspunkt für die weitere Gesprächs-Basis und Entscheidungsfindung. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, aus diesen beiden Vorschlägen das Konzept auszuwählen, das seinen Vorstellungen am besten entspricht. Für das gewählte Designkonzept findet anschließend eine detaillierte Besprechung statt, in der spezifische Anforderungen, Anpassungen und weitere Gestaltungselemente erörtert werden.
Es wird betont, dass die Abnahme der erbrachten Leistung nicht allein aufgrund künstlerischer oder geschmacklicher Unterschiede abgelehnt werden kann. Die Beurteilung der Leistungserfüllung basiert vielmehr auf der Erfüllung vertraglich festgelegter objektiver Anforderungen und Kriterien, die hinsichtlich Qualität, Zweckmäßigkeit und Funktionalität zuvor vereinbart wurden. Solange diese objektiven Kriterien erfüllt sind und die Leistung die wesentlichen qualitativen und technischen Anforderungen erfüllt, gilt die erbrachte Leistung als abnahmereif und kann nicht aufgrund von künstlerischen oder geschmacklichen Differenzen abgelehnt werden. Zusammengefasst bleibt die künstlerische Freiheit des Dienstleisters im Rahmen der kreativen Gestaltung geschützt, und rein subjektive Geschmacksurteile haben keinen Einfluss auf die vertraglich vorgesehene Abnahme der Leistung.
3.5 Wird innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe der Leistung kein Widerspruch eingelegt, gilt die Leistung als abgenommen, wobei künstlerische & geschmackliche Differenzen nicht als Widerspruch angesehen werden (siehe Absatz 3.4).
3.6 Zusätzliche Aufwendungen wie Entwurfsänderungen, Drucküberwachungen oder ähnliche Leistungen, die über den beschriebenen Leistungsumfang hinausgehen und vom Kunden gewünscht sind, werden nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Liegt keine gesonderte Vergütungsvereinbarung vor, erfolgt die Abrechnung auf Basis des AGD-Tarifvertrags für Design-Leistungen.
3.7 Haftungsausschluss und zusätzliche Aufwendungen: Die Agentur haftet nicht für Druckfehler, verspätete Paketlieferungen, Mängel bei der Druckqualität oder andere Fehler, die von der Druckerei verursacht werden. Die Druckerei bleibt für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Dienstleistungen verantwortlich. Sollte die Agentur jedoch mit der Druckerei in Kontakt treten müssen, muss der Auftraggeber mit der Druckerei eine Übereinstimmung über die Kosten für den Mehraufwand der Agentur erzielen.
3a. Ergänzung: Webseite
3a.1 Dieser Abschnitt stellt eine Ergänzung zu den in Punkt 3. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Leistungen dar. Die in Punkt 3. genannten Regelungen zu Leistungsumfang, Abnahme und Haftung finden auch Anwendung auf die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Webseite.
3a.2 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen gemäß der im jeweiligen Vertrag festgelegten Vereinbarungen. Dies umfasst die Erstellung, Entwicklung und ggf. Installation einer Webseite.
3a.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, für die Umsetzung des Projekts eine Partnerfirma einzusetzen, mit der er eng zusammenarbeitet.
3a.4 Der Auftragnehmer bleibt alleiniger Ansprechpartner für den Auftraggeber. Die Kommunikation und Koordination mit der Partnerfirma erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer.
3a.5 Es ist der Partnerfirma ausdrücklich untersagt, den Auftrag oder Folgeleistungen direkt mit dem Auftraggeber abzuwickeln, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers.
3a.6 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Inhalte, die auf der Webseite veröffentlicht werden, einschließlich aller Texte, Bilder, Videos und Daten. Er garantiert, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Auftraggeber trägt außerdem die alleinige Verantwortung dafür, dass keine Inhalte veröffentlicht werden, die gegen geltende Gesetze oder ethische Standards verstoßen. Insbesondere ist er dafür verantwortlich, dass keine Inhalte verbreitet werden, die Menschenrechte verletzen, diskriminierend, rassistisch, politisch extremistisch sind, sexuelle Inhalte beinhalten, Hass, Gewalt oder Diskriminierung fördern oder andere rechtswidrige, menschenverachtende oder gesellschaftlich schädliche Inhalte darstellen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund solcher Inhalte erhoben werden könnten. Der Auftragnehmer haftet nicht für rechtliche oder andere Konsequenzen, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte oder veröffentlichte Inhalte entstehen.
3a.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die Webseite den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenschutzvorgaben wie die DSGVO, die Bereitstellung von Datenschutzerklärungen und Cookie-Bannern sowie die Erfüllung der Impressumspflichten nach § 5 TMG und anderer gewerblicher und steuerrechtlicher Vorgaben, wie z. B. AGB und Widerrufsbelehrung.
3a.8 Die Bereitstellung der Serverinfrastruktur und das Hosting der Webseite liegen nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer kann jedoch auf Wunsch des Auftraggebers Empfehlungen für geeignete Hosting-Anbieter und Serverlösungen aussprechen. Die Auswahl, Buchung und Verwaltung des Hosting-Providers sowie die damit verbundenen Kosten und Verantwortlichkeiten obliegen dem Auftraggeber.
3a.9 Der Auftragnehmer und die von ihm beauftragte Partnerfirma haften nicht für Verstöße gegen geltende Gesetze, die durch den Betrieb der Webseite entstehen.
3a.10 Nach Fertigstellung der Webseite wird dem Auftraggeber ein Prototyp oder die finale Version der Webseite zur Abnahme bereitgestellt. Mit der finalen Abnahme bestätigt der Auftraggeber, dass die Webseite vertragsgemäß erstellt wurde.
3a.11 Nach der Abnahme liegt die alleinige Verantwortung für die Pflege, Wartung und Sicherstellung der rechtlichen Konformität der Webseite beim Auftraggeber.
3a.12 Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Übergabe der Webseite, es sei denn, es wurden zusätzliche Leistungen wie Wartung oder Betreuung vertraglich vereinbart.
4. Urheberrecht, Nutzungsrecht & Vertragsstrafe
4.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke, Layouts und ähnliches, unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien. Insbesondere gelten die §§ 31 ff. UrhG sowie §§ 97 ff. UrhG, auch wenn im Einzelfall die erforderliche Schöpfungshöhe für den Urheberrechtsschutz möglicherweise nicht erreicht wird.
4.2 Die Agentur behält sich ausdrücklich das Recht vor, ihren individuellen künstlerischen Stil sowie bestimmte wiederkehrende gestalterische Elemente in verschiedenen Projekten zu verwenden. Der Auftraggeber erkennt an, dass diese stilistischen Wiederholungen Ausdruck der kreativen Handschrift der Agentur sind und keinen Anspruch auf ein einmaliges, exklusives Gestaltungsergebnis begründen. Etwaige Wiederholungen oder Variationen künstlerischer Elemente gelten nicht als Verletzung von Urheber- oder Nutzungsrechten und berechtigen den Auftraggeber nicht zu Ansprüchen gegen die Agentur.
4.3 Die vom Kunden erhaltenen Leistungen, einschließlich des von der Agentur erstellten Logos, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur weder in ihrer Originalform noch in reproduzierter oder abgeänderter Form verändert, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden – auch nicht im Falle eines Agenturwechsels. Jede inhaltliche oder visuelle Nachbildung ist untersagt. Eine Bearbeitung oder Nutzung des Logos, sei es in vollständiger oder teilweiser Form, sowie eine wirtschaftliche Verwertung durch den Kunden (z. B. Verkauf, Lizenzierung, Nutzung auf weiteren Marken oder Unternehmen) ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Agentur nicht zulässig.
Der Kunde darf das Logo nicht ohne schriftliche Genehmigung der Agentur auf alle seine Tochterunternehmen oder andere verbundenen Unternehmen ausweiten oder nutzen. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Agentur ist erforderlich, um das Logo auf weitere Unternehmen anzuwenden.
Bei Verstoß gegen diese Regelung ist die Agentur berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung bzw. der nach dem aktuellsten AGD-Tarifvertrag für Designleistungen üblichen Vergütung zu verlangen – zusätzlich zur regulären Vergütung.
4.4 Die Agentur räumt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck notwendigen Nutzungsrechte ein. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht gewährt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt als vertraglicher Zweck derjenige, den der Kunde bei der Auftragserteilung erkennbar angegeben hat. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung gemäß Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Kunden über.
4.5 Die Leistungen der Agentur dürfen ausschließlich im im Werkvertrag festgelegten Nutzungsumfang und gemäß der vereinbarten Nutzungsart, dem Nutzungsgebiet, der Nutzungsdauer und dem Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig und berechtigt die Agentur, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung bzw. der nach dem jeweils gültigen AGD-Tarifvertrag für Designleistungen üblichen Vergütung zu verlangen, zusätzlich zur ohnehin zu zahlenden Vergütung.
4.6 Der Kunde überträgt der Agentur alle notwendigen Nutzungsrechte an den vom Kunden gelieferten Daten (wie Text, Bilder, Videos, Tonaufnahmen und ähnliche Materialien), die für die Erbringung der in Ziffer 3.1 vereinbarten Leistung erforderlich sind.
4.7 Der Kunde versichert, Inhaber der erforderlichen Nutzungsrechte an den Materialien zu sein, die er zur Verfügung stellt, und dass durch die vertragliche Vereinbarung keine Urheber- oder Nutzungsrechte Dritter verletzt werden. Er versichert ferner, dass die auf die Agentur übertragenen Rechte:
a) nicht an Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind;
b) keine Dritten mit deren Ausübung beauftragt wurden;
c) bei Vertragsschluss keine anderen vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen bestehen, die die Erbringung der Leistungen durch die Agentur beeinträchtigen könnten.
5. Mitwirkungspflichten
5.1 Die Vertragsparteien benennen jeweils einen Ansprechpartner, der für alle Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zuständig ist und alle relevanten Abstimmungen übernimmt.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur unverzüglich zu informieren, wenn er das von der Agentur erstellte Logo oder die Marke in irgendeiner Weise eintragen lässt, sei es beim Patent- und Markenamt oder einer anderen zuständigen Stelle. Dies gilt sowohl für nationale als auch internationale Eintragungen. Der Kunde stellt sicher, dass die Agentur über alle relevanten Schritte und Entwicklungen im Zusammenhang mit der Markenanmeldung auf dem Laufenden gehalten wird, um eine korrekte und vollständige Betreuung der Marke sicherzustellen.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine externen Dienstleister, die im Rahmen der Projekte der Agentur eingebunden werden, abzuwerben oder ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur direkt mit diesen zusammenzuarbeiten. Notwendige zusätzliche Aufträge an externe Dienstleister im Rahmen des vereinbarten Vertrags dürfen nur in Abstimmung mit der Agentur vergeben werden. Ohne vorherige Zustimmung der Agentur sind solche Beauftragungen unzulässig.
5.4 Der Kunde verpflichtet sich, im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aktiv mitzuwirken und auf eigene Rechnung die notwendigen Informationen, Dokumentationen, Materialien, Daten sowie Hard- und Software rechtzeitig bereitzustellen. Gleiches gilt für das Personal, das für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Bereitgestellte Texte, Bilder, Grafiken und andere Materialien sind in einem gängigen, sofort nutzbaren digitalen Format zur Verfügung zu stellen.
5.5 Der Kunde ist verantwortlich für den Abschluss aller erforderlichen Verträge mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA, VG Wort, VG Bild etc. in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
5.6 Falls der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt und dadurch zusätzlicher Aufwand entsteht, trägt der Kunde die Kosten dieses Mehraufwands. Diese können von der Agentur gesondert in Rechnung gestellt werden.
6. Leistungszeit
6.1 Angegebene Fristen und Termine für die Erbringung von Leistungen gelten grundsätzlich als unverbindliche Richtwerte, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich ein Fixtermin vereinbart. Für die gebuchten Service-Pakete (Basis, Premium, Enterprise) sind die Fristen und Termine jeweils individuell und gemäß den jeweiligen Leistungsumfängen und Vereinbarungen zu verstehen.
6.2 Leistungsverzögerungen, die durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden verursacht werden (z. B. verspätete Mitwirkungsleistungen oder unvollständige Informationen), durch höhere Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, Telekommunikationsstörungen), Verzögerungen bei Zulieferern oder Eingriffe Dritter, gehen nicht zu Lasten der Agentur. In diesen Fällen ist die Agentur berechtigt, die betroffenen Leistungen für das jeweilige Paket (Basis, Premium oder Enterprise) um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Die Agentur wird den Kunden umgehend über solche Verzögerungen informieren und den neuen Zeitrahmen entsprechend anpassen.
6.3 Sollte die Agentur mit einer Leistung in Verzug geraten oder eine Lieferung oder Leistung aus irgendeinem Grund unmöglich werden, ist die Haftung der Agentur für Schäden gemäß den Bestimmungen in Ziffer 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begrenzt. Im Falle eines Lieferverzugs kann der Kunde seine gesetzlichen Rechte erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen geltend machen.
7. Zahlungsbedingungen, -verzug & Aufrechnung
7.1 Die Agentur stellt eine ordnungsgemäße Rechnung aus. Alle Preise für die Agenturdienstleistungen verstehen sich als Nettobeträge und sind zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu zahlen. Der Gesamtbetrag ist nach Rechnungserhalt – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – ohne Abzüge fällig:
a) 50 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss,
b) den Restbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Projektabschluss.
Wird das Projekt in Teilen geliefert, ist das jeweils fällige Teilhonorar bei Ablieferung des entsprechenden Teils zu begleichen.
7.2 Der Kunde kann den Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss stornieren. In diesem Fall behält sich die Agentur das Recht vor, 10 % des Auftragswerts in Rechnung zu stellen, sofern mit der Arbeit noch nicht begonnen wurde. Andernfalls wird der bis zur Stornierung angefallene Aufwand abgerechnet.
7.3 Notwendige Aufwendungen und Auslagen, wie z.B. Reisekosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit.
7.4 Der Kunde trägt die Kosten für notwendige Fremdleistungen. Die Agentur ist berechtigt, Vorauszahlungen für solche Leistungen zu verlangen und kann Fremdleistungen erst nach Eingang der Zahlungen beauftragen. Im Falle der Druckübermittlung an eine Druckerei erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag für die Druckleistung. Der volle Betrag des Kostenvoranschlags ist von ihm vorab an die Agentur zu überweisen. Erst nach Eingang dieser Zahlung wird die Agentur die Druckerei mit der Durchführung der Druckleistung beauftragen.
7.5 Falls der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung für die Fremdleistung nicht reagiert oder die Zahlung nicht vornimmt, gilt die Vertragsleistung als vollständig erledigt. Dennoch wird der Kunde für den Voraufwand der Agentur, einschließlich der Auswahl der Druckerei und der damit verbundenen Vorbereitungen, vollständig zur Zahlung verpflichtet. Dieser Aufwand wird in vollem Umfang in Rechnung gestellt, auch wenn die Fremdleistung letztlich nicht beauftragt wird.
7.6 Der Kunde ist nur berechtigt, mit von der Agentur anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen gegen die Agentur aufzurechnen.
7.7 Vorschläge, Anweisungen und sonstige Mitwirkung des Kunden oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
7.8 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine hat die Agentur ohne weitere Mahnung Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, beginnend ab dem Tag nach dem Fälligkeitsdatum. Das Recht der Agentur, einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Bei längeren Zahlungsverzögerungen und dem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist kann die Agentur den Vertrag gemäß § 323 BGB fristlos kündigen oder die weitere Leistungserbringung bis zur Teilzahlung einstellen und Vorauszahlungen für die noch ausstehenden Leistungen verlangen. Die Verzugszinsen nach § 286 BGB sind mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, wenn dieser nachweisbar ist.
8. Fremdleistungen
8.1 Die Agentur hat die Freiheit, die vereinbarten Leistungen entweder selbst zu erbringen oder externe Dienstleister zu beauftragen.
8.2 Bei der Beauftragung von Fremdleistungen entscheidet die Agentur im Einzelfall, ob diese in ihrem eigenen Namen und auf ihre eigene Rechnung oder im Namen und auf Rechnung des Kunden erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur für diese Beauftragungen die nötigen Vollmachten zur Verfügung zu stellen.
8.3 Werden Fremdleistungsverträge im Namen und auf Rechnung der Agentur abgeschlossen, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verpflichtungen, die aus diesen Verträgen entstehen, freizustellen.
8.4 Alle anfallenden Kosten für technische Nebenkosten wie besondere Materialien, Modellanfertigungen, Fotografien, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satzarbeiten und Druckkosten sind vom Kunden zu erstatten.
8.5 Sofern eine Überwachung der Produktion oder Fremdleistungen durch die Agentur vereinbart wurde, hat die Agentur das Recht, notwendige Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
8.6 Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Qualität, den Erfolg oder die termingerechte Erfüllung von Fremdleistungen, die von externen Dienstleistern erbracht werden. Die Verantwortung für die Auswahl und Koordination dieser Dienstleister liegt beim Kunden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Jegliche Haftung für Mängel oder Verzögerungen, die aus den Fremdleistungen resultieren, ist ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Alle Leistungen, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden, bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum der Agentur.
9.2 Alle während der Vertragserfüllung entstehenden Rohdaten, Daten und Dateien (z. B. Quelldateien, Layouts, Feindaten und ähnliche Materialien) bleiben ebenfalls im Eigentum der Agentur. Die Agentur ist nicht verpflichtet, diese Daten und Dateien an den Kunden herauszugeben. Möchte der Kunde die Herausgabe dieser Daten, muss dies gesondert vereinbart und entsprechend vergütet werden.
10. Mitarbeiterschutz, Vertragsstrafe
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages sowie für ein Jahr nach dessen Beendigung, keine Mitarbeiter oder anderen Erfüllungsgehilfen der Agentur, die an der Durchführung des Projektes beteiligt sind, direkt oder indirekt zu beschäftigen oder über Dritte für eigene Zwecke oder die seiner Tochtergesellschaften zu gewinnen.
10.2 Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Agentur berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 EUR zu verlangen. Diese Vertragsstrafe wird auf etwaige weitergehende Schadenersatzansprüche angerechnet.
11. Haftung & Gewährleistung
11.1 Die Haftung der Agentur für Schadensersatzansprüche, unabhängig vom Rechtsgrund – wie etwa Unmöglichkeit der Leistung, Verzögerung, fehlerhafte oder unzureichende Lieferung, Vertragsverletzung, Pflichtverletzungen bei Vertragsverhandlungen oder unerlaubte Handlungen ist eingeschränkt, sofern ein Verschulden der Agentur erforderlich ist.
11.2 Für einfache Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet die Agentur nicht, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von grundlegenden Vertragspflichten. Solche Pflichten sind jene, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags unerlässlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
11.3 Sollte die Agentur grundsätzlich für Schadensersatz haften, beschränkt sich die Haftung auf solche Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung vorhersehbar waren oder die unter Berücksichtigung üblicher Sorgfalt hätten vorhergesehen werden können. Indirekte Schäden und Folgeschäden sind nur dann ersatzfähig, wenn diese bei einer üblichen Nutzung der Leistung vorhersehbar und typisch sind.
11.4 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agentur bei Sachschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden auf den typischerweise zu erwartenden und vorhersehbaren Schaden begrenzt, selbst wenn es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.
11.5 Gibt die Agentur technische Empfehlungen oder führt Beratungen durch, die nicht Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen sind, erfolgt dies kostenlos und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
11.6 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte vergeben werden, übernimmt die Agentur keine Haftung, es sei denn, sie hat bei der Auswahl der Dritten nachweislich fahrlässig gehandelt.
11.7 Mit der Freigabe von Leistungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für deren technische Korrektheit sowie Funktionalität. Nach der Freigabe haftet die Agentur nicht mehr für eventuelle Fehler oder Mängel.
11.8 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die Dritte aufgrund der erbrachten Leistungen gegen den Kunden erheben, ist ausgeschlossen. Sollte die Agentur wegen der Leistung in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur vollständig schad- und klaglos zu halten und sämtliche entstehenden Nachteile, einschließlich finanzieller Verluste, zu ersetzen.
11.9 Der Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Leistungen sofort nach Erhalt zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich zu melden.
11.10 Ansprüche des Kunden aus Pflichtverletzungen durch die Agentur oder deren Erfüllungsgehilfen verjähren ein Jahr nach dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11.11 Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit ihrer Leistungen in Bezug auf Urheber-, Design- oder Markenrechte oder Geschmacksmuster. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, auf eigene Kosten eine Schutzrechtsprüfung durchzuführen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart und separat vergütet wurde.
11.12 Die Agentur haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von Sachinformationen über Produkte oder Dienstleistungen des Kunden.
11a. Ergänzung: Webseite
11a.1 Dieser Abschnitt stellt eine Ergänzung zu den in Punkt 11. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Leistungen dar. Die in Punkt 11. genannten Regelungen zu Haftung und Gewährleistungfinden auch Anwendung auf die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Webseite.
11a.2 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Webseite bei Übergabe frei von technischen Mängeln ist, die die vereinbarte Nutzung wesentlich beeinträchtigen. Ein technischer Mangel liegt vor, wenn die Webseite aufgrund eines Fehlers im Quellcode oder in der Programmierung nicht wie vereinbart funktioniert. Dies umfasst insbesondere Fehler in der Darstellung, fehlerhafte Interaktivität, inkompatible Darstellungen in verschiedenen Browsern oder auf handelsüblichen & aktuellen Endgeräten, sowie andere Mängel, die die vereinbarte Nutzung der Webseite beeinträchtigen.
11a.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Webseite. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu melden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellt werden, innerhalb von 30 Tagen nach Meldung zu beheben, je nach Umfang des Mangels. In einfachen Fällen kann der Mangel schnellstmöglich nach Meldung behoben, es sei denn, der Auftragnehmer ist aufgrund von Urlaub oder anderen unvorhergesehenen Umständen nicht in der Lage, den Mangel in dieser Zeit zu beheben. In solchen Fällen wird der Auftraggeber umgehend informiert und ein neuer Termin zur Abgabe der aktualisierten Version vereinbaret.
11a.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf technische Mängel, die direkt durch Fehler im Quellcode oder der Programmierung der Webseite verursacht wurden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, oder durch Faktoren außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers (z.B. Hosting-Probleme, Fehler in Drittanbieter-Software oder externen Diensten) verursacht wurden.
11a.5 Für die Behebung von Mängeln, die durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht wurden, können zusätzliche Kosten anfallen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber vor der Durchführung der Arbeiten auf die entstehenden Kosten hinweisen & bedarf deren Zustimmung.
12. Referenznutzung und Vertragsstrafe
12.1 Die Agentur ist berechtigt, auf sämtlichen von ihr gestalteten Produktionen sowie deren Vervielfältigungen, wie beispielsweise Anzeigen in Printmedien oder Druckerzeugnissen, in einer angemessenen Schriftgröße mit ihrem Namen und ihrer Internetadresse als Urheber der Leistung genannt zu werden.
12.2 Weiterhin darf die Agentur entstandene Muster und Arbeiten, die im Rahmen des Vertrags angefertigt wurden, zu Eigenwerbungszwecken in verschiedenen Medien nutzen. Darüber hinaus kann sie auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden öffentlich hinweisen.
13. Vertraulichkeit
13.1 Beide Parteien verpflichten sich, den Inhalt und die Bedingungen des Vertrags, alle während der Vertragsdurchführung gewonnenen Erkenntnisse über den Geschäftsbetrieb des jeweils anderen sowie nicht allgemein bekannte Dokumente und Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.
13.2 Der Vertragspartner garantiert, dass seine Mitarbeitenden, beauftragte Hilfskräfte und Subunternehmer ebenfalls zur vertraulichen Behandlung der in 13.1 genannten Informationen verpflichtet werden.
13.3 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Preisabsprachen, Vergütungssätze und Konditionen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit der Agentur vereinbart wurden, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur unzulässig. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Agentur vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
14. Aufbewahrung, Sicherheit & Versand
14.1 Nach Übergabe der erstellten Leistungen ist die Agentur nicht zur Aufbewahrung verpflichtet. Dies gilt auch für bereitgestellte Datenträger, Vorlagen und anderes Material, das nicht innerhalb eines Monats nach Leistungserbringung vom Kunden zurückgefordert wird.
14.2 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Sicherung aller während der Vertragsabwicklung ausgetauschten Daten, Informationen und Objekte – unabhängig von der Form ihrer Übermittlung.
14.3 Wird auf Wunsch des Kunden eine Lieferung an einen anderen Ort oder innerhalb des Erfüllungsorts vorgenommen, geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung ab der Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über.
14.4 Kosten für Verpackung und Versand trägt der Kunde.
15. Datenschutz
15.1 Zur Abwicklung des Auftrags und Betreuung des Kunden verarbeitet und speichert die Agentur die Kundendaten mithilfe von EDV. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, auch für eine Speicherung über die Vertragsdauer hinaus.
15.2 Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist zulässig, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist, etwa bei der Registrierung von Domains oder der Beauftragung von Fremdleistungen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
16.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
16.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.4 Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden sind unverbindlich und unwirksam. Auch für Änderungen dieser Schriftformklausel ist die Schriftform erforderlich.